Kunst-Mix
Digital Paintings
Liebesgedichte
In Sachen Liebe
Die Auslieferungsbehörde „In Sachen Liebe“
sieht folgenden Tatbestand:
Fakt 1: Mann wirbt um Frau unter
Vortäuschung
falscher Tatsachen.
Fakt 2: Opfer macht sich wenig später der
Mitwisserschaft schuldig.
Fakt 3: Opfer ist gelähmt von dem
„imaginären Biss“ der Illusion Liebe.
Fakt 4: Täter setzt alles daran,sein Opfer zu
verwirren, um ihm jegliche Handlungs-
möglichkeit zu nehmen.
Fakt 5: Täter und Opfer bedingen sich.
Die Auslieferungsbehörde „In Sachen Liebe“
erhebt folgendes triviales Urteil:
Liebe macht blind!