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      Liebesgedichte      


       



     In Sachen Liebe

     Die Auslieferungsbehörde „In Sachen Liebe“
     sieht folgenden Tatbestand:


     Fakt 1: Mann wirbt um Frau unter Vortäuschung                       
                falscher Tatsachen.

     Fakt 2: Opfer macht sich wenig später der          
                Mitwisserschaft schuldig.

     Fakt 3: Opfer ist gelähmt von dem
                „imaginären Biss“ der Illusion Liebe.

     Fakt 4: Täter setzt alles daran,sein Opfer zu
                verwirren, um ihm jegliche Handlungs-
                möglichkeit zu nehmen.

     Fakt 5: Täter und Opfer bedingen sich.


      Die Auslieferungsbehörde „In Sachen Liebe“
      erhebt folgendes triviales Urteil:

                    Liebe macht blind!